Ihr Sohn hatte über eine 0900er-Nummer Extras für ein Computerspiel bestellt. 1250 Euro sollte seine Mutter deshalb bezahlen, forderte der Anbieter. Der Bun…
Ihr Sohn hatte über eine 0900er-Nummer Extras für ein Computerspiel bestellt. 1250 Euro sollte seine Mutter deshalb bezahlen, forderte der Anbieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) widersprach der Firma. Von dem Urteil profitieren auch andere Eltern.