Das Europaparlament will die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn auf den Prüfstand stellen. In dem Verfahren soll auch der Artikel 7 des EU-Vertrags erstmals aktiviert werden, der im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Grundwerte der EU Sanktionen vorsieht.
Bislang wurde Artikel 7 noch nie angewendet. Aber: Die Entwicklungen in Ungarn unter der rechtsnationalen Regierung von Viktor Orban hätten in den vergangenen Jahren zu einer « erheblichen Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte geführt », heißt es in der mit deutlicher Mehrheit verabschiedeten Entschließung des Parlaments. So seien unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung, die akademische Freiheit, die Menschenrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt worden.