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BGH: Müssen Bankkunden für ihre SMS-TAN extra bezahlen?

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Beim Online-Banking lassen sich etliche Kunden ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken – der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute, ob
Beim Online-Banking lassen sich etliche Kunden ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken – der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute, ob Institute dafür extra kassieren dürfen. Geklagt gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau haben die Verbraucherzentralen, der Bundesverband hofft auf ein Grundsatzurteil. Denn wer seine Überweisungen online macht, muss jeden Auftrag aus Sicherheitsgründen zwingend mit einer TAN bestätigen. Aus Sicht der Verbraucherschützer müsste der Service deshalb inklusive sein.

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