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Karlsruhe kippt Komplettverbot von G20-Camp

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Kommt das G20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark oder nicht? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch nach einer Klage der Veranstalter ein
Kommt das G20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark oder nicht? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch nach einer Klage der Veranstalter ein generelles Verbot des geplanten Camps im Eilverfahren aufgehoben. Die Karlsruher Richter verpflichten die Hansestadt aber nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie kann den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort in der Stadt verlegen. (Az. 1 BvR 1387/17) .
Die Hamburger Polizei kündigte daraufhin sofort an, sie werde das Camp weiter nicht dulden. Die bei der Polizei angesiedelte Versammlungsbehörde halte das Camp im Stadtpark unter Sicherheitsaspekten weiterhin für unvertretbar, teilte die Polizei am Mittwochabend mit.
Eine Erlaubnis des Camps im Stadtpark sei mit der Karlsruher Entscheidung ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr sei der Versammlungsbehörde ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt worden, innerhalb dessen sowohl dem ausreichenden Schutz der Grünanlage im Stadtpark als auch sämtlichen Sicherheitsbelangen Rechnung getragen werden müsse, hieß es in Hamburg weiter.
Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass Sicherheitsbelange bislang gänzlich außen vor geblieben seien. Entscheidungen dazu blieben den Behörden unbenommen. « Ob und inwieweit sie das Protestcamp unter diesen Gesichtspunkten weiter beschränken oder auch untersagen können, ist nicht Gegenstand dieser Entscheidung. »
Nach den ursprünglichen Plänen sollte das « Antikapitalistische Camp » vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden, mit bis zu 3000 Zelten und 10 000 Teilnehmern aus aller Welt.
Das zuständige Bezirksamt hatte das Camp untersagt und das mit dem Schutz der Grünanlage begründet. Dagegen zogen die Veranstalter vor Gericht.

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