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G20-Camp: Streit um Polizeieinsatz

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Der Einsatz der Polizei gegen ein G20-Protestcamp auf Entenwerder wird scharf kritisiert. Die Linken fordern den Rücktritt des Innensenators. Für die Gerichte stehen neue Entscheidungen an.
Der Einsatz der Hamburger Polizei gegen G20-Gegner, die auf der Elbhalbinsel Entenwerder ein Protestcamp errichten wollen, hat scharfe Kritik ausgelöst. Die Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft forderten am Montag gar den Rücktritt von Innensenator Andy Grote (SPD) , der « die politische Verantwortung für diesen vorsätzlichen Rechtsbruch » trage. Polizei und Innenbehörde müssen sich für den Einsatz rechtfertigen, weil die Aktivisten davon ausgingen, dass das Errichten des Camps durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts gedeckt war.
Bei dem Protestcamp hatte es am späten Sonntagabend erste Tumulte gegeben, als die Polizei elf Zelte wegen eines von ihr verhängten Übernachtungsverbots entfernte. Die Beamten setzten Pfefferspray ein, ein Aktivist wurde festgenommen. Es habe eine verletzte Person gegeben, sagte eine Polizeisprecherin. Ein Sprecher des sogenannten G20-Ermittlungsausschusses, der in Kontakt mit Aktivisten steht, sprach von einer schwer verletzten Person und bis zu zehn Leichtverletzten.
Unter Bruch der geltenden Rechtslage habe die Polizei den Aufbau des gerichtlich genehmigten Camps behindert beziehungsweise teilweise verhindert und zahlreiche Übergriffe begangen, erklärte die Hamburger Linksfraktion. « Statt Bürgerrechte zu verteidigen dulden SPD/Grüne in Hamburg rechtswidrigen Polizeieinsatz gegen genehmigtes Camp », twitterte die Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Sahra Wagenknecht. Der Linkenvorsitzende Bernd Riexinger fragte auf Twitter: « Ist unser Rechtsstaat in Hamburg aktuell im Urlaub? »
Das Hamburger Verwaltungsgericht bestätigte die Auflagen gegen ein Protestcamp in Entenwerder. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin dürfen die G20-Gegner weiterhin keine Schlafzelte aufstellen sowie Küchen und Duschen errichten. Bereits in der Nacht zum Sonntag sei das Aufstellen von Schlafzelten nicht erlaubt gewesen. Zulässig gewesen seien aber zehn sogenannte Workshop-Zelte, die als Dauerkundgebung und Ruhezonen dienen können, sagte die Gerichtssprecherin.
Das Gericht argumentiert vor allem mit der notwendigen Gefahrenabwehr. Da die Versammlungsfreiheit in der Demokratie ein hohes Gut sei, müsse eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erkennen sein, um eine Versammlung zu verbieten – oder wie auf Entenwerder – einzuschränken.

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