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Prozesse: Nebenkläger im NSU-Prozess empört über Bundesanwaltschaft

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München (dpa) – Mehrere Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess haben scharfe Kritik am Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess geübt. Rechtsanwalt Alexander
München (dpa) – Mehrere Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess haben scharfe Kritik am Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess geübt.
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann sagte, die Anklagebehörde halte gegen die Beweislage an der These fest, das NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sei eine « isolierte Gruppe » gewesen. Andere Nebenkläger äußerten sich empört über den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf, sie hätten ihren Mandanten – Opfern und Hinterbliebenen – zu viel « über die Aufdeckung von Hintermännern im Prozess » versprochen.
Dieser Vorwurf, den Oberstaatsanwältin Anette Greger erhoben hatte, sei eine « Frechheit », sagte Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Die Bundesanwaltschaft ignoriere, dass während des mehr als vier Jahre laufenden Verfahrens « zahlreiche Beweismittel gefunden wurden, die Unterstützer der Gruppe an den jeweiligen Tatorten nahelegen ». Scharmer vertritt im NSU-Prozess eine Tochter des im April 2006 in Dortmund ermordeten Kiosk-Betreibers Mehmet Kubasik.
Rechtsanwalt Yavuz Narin nannte den Vorwurf der Anklagebehörde « infam ».

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