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Zulassungs-Verfahren für Medizin-Studium muss reformiert werden

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Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium teilweise verfassungswidrig.
Das Auswahlverfahren zum Medizinstudium verletzt die Chancengleichheit der Studierenden und ist in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln, die es neben der Abiturnote gibt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (Az. 1 BvL 2/14 und 1 BvL 4/14)
Demnach muss unter anderem sichergestellt werden, dass Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierte Form“ stattfinden, um die Chancengleichheit der Studierenden zu wahren.

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