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Antisemitismus-Vorwürfe: Wolfgang Gedeon darf in der AfD bleiben

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Trotz antisemitischer Äußerungen bleibt der baden-württembergische Abgeordnete Gedeon AfD-Mitglied. Damit entlarve sich die Partei selbst, sagen Kritiker.
Der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon, der sich in der Vergangenheit für antisemitische Äußerungen rechtfertigen musste, bleibt Parteimitglied. Wie Gedeon selbst bekannt machte, lehnte das Landesschiedsgericht der AfD einen Ausschlussantrag gegen ihn ab. Nach Angaben der Landespartei erging die Entscheidung « aus formalen Gründen » und nach Rücksprache mit Juristen. AfD-Landessprecher Ralf Özkara erklärte das Ausschlussverfahren damit für beendet. Einen möglichen Gang in die nächste Instanz vor das Bundesschiedsgericht habe der Landesvorstand abgelehnt, sagte er.
Wie Özkara den Stuttgarter Nachrichten sagte, seien Beweise gegen Gedeon
nicht rechtzeitig vorgelegt worden. Eine inhaltliche Bewertung der
Antisemitismusvorwürfe habe das Gericht nicht vorgenommen. Daher habe das Gericht den Antrag aus formalen Gründen abgelehnt.
Gedeon sagte ZEIT ONLINE, der Landesvorstand habe in seinem 2016 eingereichten Ausschlussantrag lediglich Zeitungsartikel als Belege begefügt. Der Auforderung des Schiedsgerichts, weitere, aussagekräftige Belege nachzuliefern, seien die Antragsteller nicht nachgekommen.
Özkara sagte, Gedeon sei nach Ende des Verfahrens für die Partei « ein Mitglied wie jedes andere auch ». Er fügte hinzu: « Die AfD distanziert sich von jeder Form von Antisemitismus und Fremdenhass. »
Die Vorwürfe gegen Gedeon waren im Sommer 2016 aufgekommen, als entsprechende Passagen in Büchern des Arztes publik wurden.

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