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Ex-SS-Mann Gröning stellt Gnadengesuch

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Seit Jahren geht der verurteilte Ex-SS-Mann Oskar Gröning juristisch gegen seinen Haftantritt vor. Nun nutzt der 96-Jährige seine letzte Möglichkeit – er hat ein Gnadengesuch gestellt.
Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte ehemalige SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch gestellt. Entscheiden wird darüber nach Informationen von NDR 1 Niedersachsen die Staatsanwaltschaft in Lüneburg. Diese ist nach niedersächsischer Gnadenordnung zuständig, weil Gröning vom Lüneburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Seit dem Urteil im Sommer 2015 wehrt sich der heute 96 Jahre alte Gröning gegen den Haftantritt. Zuletzt war er Ende Dezember mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Weil alle juristischen Möglichkeiten im Fall Gröning ausgeschöpft sind, behandelt die Staatsanwalt Lüneburg das Gnadengesuch als Eilsache. Nach Angaben von Sprecherin Wiebke Bethke sei daher « innerhalb der nächsten Tage » mit einer Entscheidung zu rechnen.

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