Wollen Versicherte Krankengeld erhalten, muss ein Vertragsarzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Celle (dpa/tmn) – Für einen Anspruch auf Krankengeld reicht es aus, dass die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der letzten Bewilligung erneut festgestellt wird. Dabei ist es nicht notwendig, dass dies der behandelnde Kassenarzt vornimmt.
Es reicht aus, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit aus dem Entlassungsbericht einer Rehabilitationseinrichtung ergibt, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen (Az.: L 5 KR 501/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Ein Mann arbeitete als Fleischer. Aufgrund dieser Tätigkeit war er krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld. Im August 2014 wurde er arbeitsunfähig und erhielt Krankengeld. Sein Arbeitsverhältnis endete im September 2014. Aufgrund fortlaufend bescheinigter Arbeitsunfähigkeit gewährte die Krankenkasse bis Ende März 2015 Krankengeld.
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Deutschland — in German Verbraucher: Arbeitsunfähigkeit auch durch Reha-Arzt feststellbar