Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 zurückgewiesen. Der Klub hat erneut Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.
2. Bundesliga
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 zurückgewiesen. Der Klub hat erneut Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.
Das teilte der Deutsche Fußball-Bund am Mittwoch (16.05.2018) mit. Aue war durch das 0:1 auf den Abstiegsrelegationsplatz gerutscht, nachdem ein reguläres Tor nicht anerkannt worden war.
« Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen », sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz.
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Deutschland — in German Fußball, 2. Bundesliga: DFB-Sportgericht weist Aue-Einspruch zurück