Nach der Tötung einer 15-Jährigen in Kandel will das Gericht den Angeklagten zunächst als Jugendlichen behandeln. Es werde aber noch weiter (…)
Das teilte das Landgericht Landau am Freitag nach einer vorläufigen Bewertung mit. Die Richter ließen die Mordanklage zur Hauptverhandlung zu. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft geht die Kammer aber davon aus, dass der mutmaßliche Täter zunächst noch nicht als Volljähriger betrachtete werden kann.
« Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer… in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte », so der Gerichtssprecher.