Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Die Klage hatte die EU-Kommisison eingerereicht.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Die Klage hatte die EU-Kommisison eingereicht.
Deutschland hat nicht genug gegen die zu hohe Nitratbelastung in seinen Gewässern unternommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte, die Bundesrepublik habe damit gegen die europäische Nitratrichtlinie verstoßen.