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Eurojackpot: 90 Millionen für den Glücklichen – und dann?

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Noch immer ist er nicht geknackt, der Eurojackpot. Ganz Europa fiebert der heutigen Ziehung entgegen. Doch was ist, wenn der Traum von Jackpot Wirklichkeit wird? Fallen auf den Gewinn Steuern an und worauf sollten Tippgemeinschaften achten?
Noch immer ist er nicht geknackt, der Eurojackpot. Ganz Europa fiebert der heutigen Ziehung entgegen. Doch was ist, wenn der Traum von Jackpot Wirklichkeit wird? Fallen auf den Gewinn Steuern an und worauf sollten Tippgemeinschaften achten?
In der sechsten Woche in Folge liegen 90 Millionen Euro im Topf des Eurojackpots und warten auf einen Gewinner. Seit 13 Ziehungen ist es Tippern aus 18 europäischen Ländern nicht gelungen, die notwendigen sieben Zahlen richtig anzukreuzen. Aber auch in der zweiten Reihe wird es zunehmend interessant: Wegen der Deckelung bei 90 Millionen fließen die Gelder in die 2. Gewinnklasse und bildet dort einen weiteren Jackpot – in dieser Woche rund 24 Millionen Euro.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen, die sich nicht nur Lottogewinner stellen.
In Deutschland ist bislang alleiniger Rekordhalter ein Tipper aus dem Schwarzwald. Der Glückliche aus Baden-Württemberg sicherte sich 2016 die Summe von 90 Millionen Euro. Zuvor knackten im Mai 2015 Spielteilnehmer aus Tschechien den Rekord-Jackpot. Zum Jahreswechsel 2016/17 stand der Jackpot ebenfalls beim Höchstbetrag. Fünf Eurojackpot -Spieler hatten die gleichen Zahlen und teilten sich die 90 Millionen – pro Person 18 Millionen Euro. Zuletzt gab es einen Jackpot in dieser Höhe im Februar dieses Jahres zu gewinnen – eine Tippgemeinschaft aus Finnland räumte das Geld ab.
Lottogewinner müssen auf ihren Gewinn keine Steuern zahlen. Der Grund: Lottogewinne fallen nicht unter die im in § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie § 22 EStG fallenden Einkunftsarten. Alle auf Glück basierenden Gewinne sind nicht steuerbar und die Gewinner dürfen vom Fiskus nicht belangt werden.

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