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Abschiebung von Sami A.: Tunesien will abgeschobenen Gefährder nicht zurückschicken

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Was passiert mit Sami A.? Ein deutsches Gericht hat die Rückholung des abgeschobenen Gefährders angeordnet, doch die tunesische Justiz will selbst gegen ihn ermitteln.
Die tunesische Justiz hat die Zuständigkeit für den aus Deutschland abgeschobenen Sami A. reklamiert. A. sei tunesischer Staatsbürger und seit Januar 2018 wegen Terrorverdachts in Tunesien zur Fahndung ausgeschrieben, sagte ein Sprecher der Antiterror-Staatsanwaltschaft. « Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt. » Diese Ermittlungen müssten
abgewartet werden. Sami A. steht im Verdacht, ein ehemaliger Leibwächter des früheren Al-Kaida-Führers Osama bin Laden zu sein.
A. sei nach seiner Abschiebung aus Deutschland in
Untersuchungshaft genommen worden und werde von Antiterror-Richtern
vernommen, sagte der Sprecher. Er sei in Tunesien
bereits aktenkundig. Der Sprecher sagte weiter, seine Äußerungen beträfen allein
die juristische Seite des Falls. Zur politischen Frage einer
möglichen Rückholung A.s nach Deutschland wollte sich der Sprecher nicht äußern. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an
extremistischen Aktivitäten in Deutschland beteiligt gewesen ist.
Der mutmaßliche Islamist Sami A. war am Freitagmorgen aus Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stufte die Abschiebung jedoch als « grob rechtswidrig » ein, weil A. in seinem Heimatland Folter drohe. Das Gericht entschied, dass der Abgeschobene wieder nach Deutschland zurückgebracht werden müsse. Das NRW-Flüchtlingsministerium will allerdings gemeinsam mit der Bochumer Ausländerbehörde gegen den Gelsenkirchener Beschluss vorgehen.
Die Anwältin von Sami A., Seda Basay-Yildiz, sieht keine Gründe, die gegen eine Rückkehr ihres Mandanten nach Deutschland sprechen. Sobald A. in Tunesien freigelassen werde,
müsse ihm die deutsche Botschaft ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland
ausstellen, sagte Basay-Yildiz.

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