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Anbietende Fluggesellschaft muss Entschädigung bei Verspätung zahlen

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Der Flug nach Cancún in Mexiko hatte mehr als drei Stunden Verspätung. Nun soll das Unternehmen zahlen, das Flugzeug und Besatzung bei einer anderen Airline gemietet hatte.
Bei einer großen Verspätung muss die einen Flug anbietende und dafür verantwortliche Fluggesellschaft auch dann Entschädigung an die Passagiere zahlen, wenn sie Flugzeug und Besatzung bei einer anderen Airline gemietet hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte in einem am Mittwoch verkündeten Urteil klar, welche Airline nach der entsprechenden EU-Verordnung zu entsprechenden Zahlungen an die Fluggäste verpflichtet ist. (Az. C-532/17)
In dem zu entscheidenden Fall buchten Fluggäste bei TUIfly einen Flug von Hamburg nach Cancún in Mexiko. Dafür mietete das Unternehmen bei Thomson Airways ein Flugzeug samt Besatzung. In der Buchungsbestätigung für die Passagiere hieß es, dass Buchungen von TUIfly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways ausgeführt werde.
Wegen einer Verspätung von mehr als drei Stunden verlangten die Passagiere von Thomson Airways eine Entschädigung, was die Fluggesellschaft ablehnte. Das Unternehmen begründete dies damit, dass es nicht « ausführendes Luftfahrtunternehmen » sei. Dieses muss nach der entsprechenden EU-Verordnung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Schadenersatz zahlen.
Nachdem das Amtsgericht Hamburg zunächst den Klagen gegen Thomson Airways stattgegeben hatte, legte die Airline Berufung ein.

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