Bochum droht im Streit um den abgeschobenen Islamisten Sami A. ein Zwangsgeld. Das Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Stadt gegen ein Ultimatum zur Rückholung ab.
Im juristischen Tauziehen um den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. droht der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens hat am Dienstag eine Beschwerde der Stadt gegen ein Ultimatum zur Rückholung des als Gefährder eingestuften Tunesiers zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte das Ultimatum gesetzt.
Die Frist lief bis zum Dienstag, 31. Juli, um Mitternacht. Die Anwältin von Sami A. hatte am Dienstag angekündigt, sie werde die Zahlung des Zwangsgelds unmittelbar nach Fristablauf einfordern. Bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es unter anderem in der Begründung des OVG in Münster.
Die Richter folgten nicht der Argumentation Bochums, dass eine Rückholung aus rechtlichen Gründen unmöglich sei, weil der Abgeschobene derzeit nicht aus Tunesien ausreisen dürfe. Es könne nicht zugrunde gelegt werden, dass derartige Bemühungen von vornherein aussichtslos seien. Von tunesischer Seite aus sei eine Rücküberstellung des Sami A.