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Die Beweise reichten nicht aus, um den rechten Tatverdächtigen zu verurteilen

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18 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn mit zehn Schwerverletzten endet der Prozess am Dienstag mit einem Freispruch.
Das Urteil fällt fast auf den Tag 18 Jahre nach dem Anschlag – doch die Tat bleibt ungesühnt. Das Landgericht Düsseldorf hat am Dienstag im Prozess zu der Sprengsstoffexplosion vom 27. Juli 2000 am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn den Angeklagten Ralf S. freigesprochen. Bei dem Angriff mit einer Rohrbombe hatten zehn Sprachschüler russischer, ukrainischer und aserbaidschanischer Herkunft, sechs von ihnen Juden, zum Teil schwere Verletzungen erlitten. Eine junge Frau verlor durch einen Metallsplitter ihr ungeborenes Kind. Die Strafkammer sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Indizienbeweise auch in der Summe nicht ausreichen, um die Täterschaft des Angeklagten zweifelsfrei nachzuweisen“, teilte das Landgericht mit.
Der Freispruch für den Mann aus der rechten Szene hatte sich abgezeichnet. Im Mai entließen ihn die Richter aus der Untersuchungshaft. Staatsanwaltschaft und Opferanwälte halten Ralf S. weiterhin für den Attentäter. Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück hatte lebenslange Haft gefordert. Nebenklage-Anwalt Juri Rogner sagte im Plädoyer, „wenn der Wehrhahn-Anschlag das schwerste Verbrechen in der Düsseldorfer Nachkriegsgeschichte war, ist die Kammer gerade dabei, den größten Fehler der Nachkriegsgeschichte zu begehen“. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger werden das Urteil wahrscheinlich anfechten.
Das Verbrechen hatte Entsetzen ausgelöst. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach vom Verdacht eines fremdenfeindlichen Hintergrunds. Es kam zu einer Welle der Empörung über rechte Gewalt, obwohl kein Täter bekannt war. Nach einem weiteren Anschlag im selben Jahr in Düsseldorf, getroffen wurde die Synagoge, rief Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen „Aufstand der Anständigen“ aus.

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