Wenn ein Steuerzahler eine vorzeitige Kündigung selbst herbeigeführt, kann er für die Abfindung keinen günstigeren Steuersatz ansetzen.
Berlin (dpa/tmn) – Kündigt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter und erhält dieser deswegen eine Abfindung, so kann die Abfindung mit einem günstigeren Steuersatz besteuert werden. « Dafür gibt es im Steuerrecht die sogenannte Fünftelregelung », erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht selbst verursacht hat, wie ein Fall vor dem Finanzgericht Niedersachsen zeigt.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hatte, weil ihr Arbeitgeber Personal abbauen wollte. Nach dem Vertrag erhielt sie eine Abfindung sowie eine Lohnfortzahlung für weitere sieben Monate und ein 13. Monatsgehalt. Zudem stand ihr das Recht zu, vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall würde sie die Abfindung sowie die weiteren Monatsgehälter in einer Summe ausgezahlt bekommen.
Von dieser Ausstiegsklausel machte die Arbeitnehmerin Gebrauch und kündigte.
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Deutschland — in German Finanzen: Ermäßigte Steuer gilt nur für echte Entlassungsabfindungen