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Gerichtsbeschluss: Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden

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Wird Kim Dotcom aka Kim Schmitz an die USA ausgeliefert? Nach einer Gerichtsentscheidung ja. Der Mega-Upload-Gründer will dagegen Protest einlegen.
Wird Kim Dotcom aka Kim Schmitz an die USA ausgeliefert? Nach einer Gerichtsentscheidung ja. Der Mega-Upload-Gründer will dagegen Protest einlegen.
Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom (aka Kimble aka Kim Schmitz) eine juristische Schlappe erlitten. Das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington bestätigte am Donnerstag zwei Richtersprüche, denen zufolge eine Auslieferung des 44-Jährigen und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Gegen den neuerlichen Beschluss will Dotcoms Anwaltsteam nun beim Obersten Gerichtshof Neuseelands Protest einlegen.
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Kim Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor.

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