Können Bilder einer Überwachungskamera, die mehr als sechs Monate alt sind, als Beweis für eine fristlose Kündigung dienen? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht – eine so späte Auswertung sei verhältnismäßig.
Können Bilder einer Überwachungskamera, die mehr als sechs Monate alt sind, als Beweis für eine fristlose Kündigung dienen? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht – eine so späte Auswertung sei verhältnismäßig.
Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis vor Gericht einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass zum Beispiel Videoaufzeichnungen aus Geschäften nicht sofort ausgewertet werden müssen, um etwa als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen.
Im konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen ging es um die Frage, ob sechs Monate alte Bilder einer Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung statthaft sind.