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Land geht juristisch gegen Frankfurter Diesel-Fahrverbot vor

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Die Landesregierung will Rechtsmittel gegen das Verwaltungsgerichtsurteil zum Diesel-Fahrverbot in Frankfurt einlegen. Das angekündigte Fahrverbot sei unverhältnismäßig und « nicht hinnehmbar ».
Das kündigten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch in Wiesbaden an. Nach der Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts droht den Fahrern älterer Autos im kommenden Jahr in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Landesregierung habe sich entschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel zu beantragen, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, erklärten Bouffier und Hinz. Die Entscheidung fordere erhebliche Einschränkungen für die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge, sagten sie zur Begründung.
« Eine Reduzierung der Luftverschmutzung durch schädliche Stickoxide ist auch für uns unabdingbar », heißt es in der Mitteilung. Allerdings halte das Land die Auswirkungen für die betroffenen Fahrzeuge durch ein mögliches Fahrverbot in Frankfurt für « nicht hinnehmbar ». « Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten », erklärten Bouffier und Hinz. Dies sei unverhältnismäßig.
Erhebliche Auswirkungen hätte das Verbot auch auf den Nahverkehr in Frankfurt, wie Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) erklärte.

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