Das Verfassungsgericht spricht sein Urteil zum Zensus 2011. Geklagt hatten Berlin und Hamburg, deren Einwohnerzahlen durch die Statistik sanken. Die Folgen: Deutlich weniger Geld aus dem Finanzausgleich. Von F. Bräutigam.
Das Verfassungsgericht spricht sein Urteil zum Zensus 2011. Geklagt hatten Berlin und Hamburg, deren Einwohnerzahlen durch die Statistik sanken. Die Folgen: Deutlich weniger Geld aus dem Finanzausgleich.
Die EU schreibt vor, dass es ab dem Jahr 2011 in den Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre eine Volkszählung (Zensus) geben soll. Ermittelt werden unter anderem die Zahlen von Einwohnern, Gebäuden und Wohnungen in Deutschland.