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Polen muss die Zwangspensionierung von Richtern stoppen

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Die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern des Obersten Gerichts in Polen müssen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Für die polnische Regierung gilt diese Anordnung des Europäische Gerichtshof als schwere Schlappe.
Der Rechtsstaats-Streit zwischen der EU und Polen spitzt sich weiter zu: Am Freitag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine einstweilige Verfügung erlassen und Polen auferlegt, die Zwangspensionierungen der Richter am Obersten Gericht unverzüglich zu stoppen. Damit muss Polen weitere Entlassungen am obersten Gericht sofort sistieren, aber auch bereits erfolgte Zwangspensionierungen rückgängig machen.
Mit ihrem Beschluss ist die Vizepräsidentin des EuGH den Anträgen der EU-Kommission gefolgt. Diese hatte Ende September ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eingeleitet und beim EuGH eine einstweilige Verfügung beantragt. Das kritisierte polnische Gesetz trat am 3. April in Kraft und senkte das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre. Anfang Juli wurden über 20 Richter in den Ruhestand geschickt.
Polnische Oppositionelle und internationale Rechtsexperten kritisieren, die rechtsnationalistische PiS-Regierung bringe die Justiz unter politische Kontrolle.

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