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Nach EuGH-Urteil: Polen hebt Zwangspensionierung von Richtern auf

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Polen schickte etliche höchste Richter per Gesetz vorzeitig in Rente. Die EU sah einen Angriff auf die Justiz. Jetzt gibt Polen nach – die Regierung bleibt
Polen schickte etliche höchste Richter per Gesetz vorzeitig in Rente. Die EU sah einen Angriff auf die Justiz. Jetzt gibt Polen nach – die Regierung bleibt aber bei ihrer Haltung.
Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs und hebt umstrittene Zwangspensionierungen oberster Richter auf. Das Warschauer Parlament verabschiedete am Mittwoch im Eilverfahren einen Gesetzentwurf, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändert. Sie dürfen damit wieder Dienst tun. Allerdings waren die betroffenen Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt.
Damals hatte der EuGH in Luxemburg einstweilig angeordnet, umstrittene Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrund war ein umstrittenes Gesetz, mit dem Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesenkt hatte.
Dadurch waren mehr als 20 Juristen in den Ruhestand geschickt worden, Kritikern zufolge: missliebige Richter. Die EU-Kommission sah deshalb die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.
Laut PiS-Regierung kommt Polen mit neuen Gesetzesänderungen dem EuGH-Beschluss nach.

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