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Steuerfreie Entschädigung für geduldete Stromleitung

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Wird eine Stromleitung auf einem Grundstück errichtet, verringert sich der Grundstückswert. Dafür erhalten die Eigentümer in der Regel eine Entschädigung. Der…
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Steuerfreie Entschädigung für geduldete Stromleitung
Wird eine Stromleitung auf einem Grundstück errichtet, verringert sich der Grundstückswert. Dafür erhalten die Eigentümer in der Regel eine Entschädigung. Der Bundesfinanzhof entschied darüber, ob dieser Ausgleich besteuert werden darf.
Müssen Grundstückseigentümer eine Stromleitung über ihrem Grundstück dulden, so können sie dafür eine Entschädigung erhalten. Für die Summe müssen sie aber keine Einkommensteuer zahlen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zugunsten eines Eigentümers entschieden (Az.: IX R 31/16).
« Die Entscheidung dürfte auch für andere Grundstückseigentümer interessant sein, zumal die Vorinstanz die Rechtsfrage noch anders beurteilt hatte », sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Im verhandelten Fall sprach ein Eigentümer seine Erlaubnis dazu aus, dass über sein Grundstück eine Stromleitung gespannt werden darf.

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