Rauchmelder in Wohnungen sind gesetzlich vorgeschrieben und können Leben retten.
Karlsruhe (dpa) – Eine Eigentümergemeinschaft kann den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern für alle Wohnungen eines Hauses beschließen. Dies gelte auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelder angebracht haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der BGH wies damit die Revision von Wohnungseigentümern aus Nordrhein-Westfalen zurück, die mit ihrer Klage gegen den Beschluss einer insgesamt 32 Wohnungen umfassenden Eigentümergemeinschaft bereits in den Vorinstanzen gescheitert waren (Az. V ZR 273/17).
Der Beschluss entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.
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Deutschland — in German BGH-Urteil – Rauchmelder: Eigentümergemeinschaft entscheidet für alle