Der Europäische Gerichtshof sieht in dem Beitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Das hat das höchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-492/17).
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Beitrag pauschal für jede Wohnung berechnet – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie einen Fernseher oder ein Radio haben. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.
Früher war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler hatten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln geklagt, nach denen auch diejenigen zahlen müssen, die kein Rundfunkgerät haben.