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Eva Herman scheitert auch vor EU-Gericht

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2007 schreibt das « Hamburger Abendblatt », Eva Herman habe die Wertschätzung der Mutter im Dritten Reich als positiv dargestellt. Dagegen geht die Ex-Nachrichtensprecherin gerichtlich vor – ohne Erfolg. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt der Zeitung Recht.
2007 schreibt das « Hamburger Abendblatt », Eva Herman habe die Wertschätzung der Mutter im Dritten Reich als positiv dargestellt. Dagegen geht die Ex-Nachrichtensprecherin gerichtlich vor – ohne Erfolg. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt der Zeitung Recht.
Im Streit über Äußerungen zur NS-Zeit und der Wertschätzung von Müttern ist die Ex-« Tagesschau »-Sprecherin Eva Herman vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Beschwerde Hermans wurde als unzulässig zurückgewiesen, wie das Straßburger Gericht mitteilte (Beschwerdenummer 28482/13).

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