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BGH-Urteil zu Eigenbedarfskündigung: Alter ist kein Härtefall

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Nur Alter oder lange Mietdauer reichen nicht aus, wenn man sich gegen eine Eigenbdarfskündigung wehren will. Welche Chancen Mieter haben.
BGH-Urteil zu Eigenbedarfskündigung: Alter ist kein Härtefall
Alter und lange Mietdauer genügen nicht – wer sich gegen den Rauswurf bei Eigenbedarf wehren will, muss gut begründen, warum ein Umzug unzumutbar ist.
Nur Alter oder lange Mietdauer reichen nicht aus, wenn man sich gegen eine Eigenbdarfskündigung wehren will. Welche Chancen Mieter haben.
Bei Eigenbedarfskündigungen pocht der Bundesgerichtshof (BGH) auf äußerst sorgfältige Prüfung: Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen von Amts wegen ein Gutachten einholen – nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner Gesundheit mit ärztlichem Attest geltend mache.
Die höchsten deutschen Zivilrichter hoben zwei Urteile auf, in denen Gerichte aus BGH-Sicht nicht gründlich genug geprüft hatten. In beiden Fallen muss in neuer Verhandlung festgestellt werden, ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt.
In einem Berliner Fall hatte die Revision eines Eigentümers Erfolg: Ein Familienvater hatte einer 80 Jahre alten Mieterin gekündigt, weil er für seine junge Familie selbst mehr Platz brauche.

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