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Eilmeldung: Regeln zur Datenauskunft an Sicherheitsbehörden verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Datenauskunft an Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Die Vorgaben zur sogenannten Bestandsdatenauskunft verletzten die Rechte der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Gericht.

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