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Gefahr für die Allgemeinheit: Gleisattacken-Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie

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Ein Mann stößt eine Mutter und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug, das Kind stirbt.
Frankfurt (dpa) – Im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof ist der Täter schuldunfähig und muss in eine Psychiatrie. Er habe eine « lebenslange seelische Behinderung », erklärte der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts, Jörn Immerschmitt, in der Urteilsbegründung am Freitag. Es bestehe die Gefahr, dass er wieder erhebliche Taten begehen würde, auch Tötungsdelikte. Der Mann hatte im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Frau konnte sich in letzter Sekunde retten. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Das Gericht stufte die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord ein. Eine Rentnerin, die der Mann ebenfalls gestoßen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Den Angriff auf die 79-Jährige wertete das Gericht als Körperverletzung. Sowohl die Seniorin als auch die Familie des toten Junge traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.

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