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Inserate nicht korrekt als Spenden ausgewiesen

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Der Parteiensenat im Kanzleramt hat die SPÖ wegen eines Personenkomitees im Kärntner Landtagswahlkampf 2018 zu 102.000 Euro Geldbuße verurteilt. Der Rechnungshof hatte die Causa angezeigt, weil die SPÖ die Inserate des Vereins « Peter Kaiser Personenkomitee » in ihrem Rechenschaftsbericht nicht als Spende ausgewiesen hatte.
Die SPÖ hatte das Personenkomitee für den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser zwar als solches dem Rechnungshof gemeldet. Diese Meldepflicht hatte sie selbst gemeinsam mit FPÖ und Liste Pilz im Jahr 2019 beschlossen. Allerdings hatte die SPÖ die vom Verein bezahlten Inserate nicht als Parteispenden gemeldet. Der Verein habe ohne Absprache mit Kaiser oder der SPÖ gehandelt, argumentierte die Partei im Verfahren. Dem schenkte der Senat aber keinen Glauben und verhängte eine Geldbuße – zumal die in den Inseraten genannte Website www.

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