Das Beherbergungsverbot setzt den Hotels zu. In Baden-Württemberg und Niedersachsen haben es Gerichte schon gekippt. Dienen die Urteile…
Das umstrittene Beherbergungsverbot ist in Deutschland erst seit wenigen Tagen „scharf“ gestellt – und schon wird es von den ersten Gerichten gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hält das Verbot, in Hotels zu übernachten, für Gäste aus innerdeutschen Risikogebieten für unverhältnismäßig und hat es deshalb in einer Eilentscheidung am Donnerstag außer Vollzug gesetzt. Ähnlich hat sich am Nachmittag auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen geäußert. Auch die Richter in Lüneburg halten das Verbot für rechtswidrig. Die Entscheidungen sind nicht mehr anfechtbar, sie gelten also für alle Hotels in Baden-Württemberg und Niedersachsen – und zwar ab sofort. Hotels müssen damit keine Gäste ohne negativen Corona-Test mehr abweisen, die aus einem Gebiet in Deutschland kommen, in dem die Zahl der Neuinfizierten besonders hoch ist. Derzeit liegt die Grenze bei 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.