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Bundestag prüft nach Störungen strafrechtliche Konsequenzen gegen AfD-Politiker

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Drei AfD-Abgeordnete haben am Mittwoch Störer in den Bundestag eingeladen. Offenbar aus Protest gegen die Corona-Politik bedrängten diese etwa Wirtschaftsminister Altmaier und FDP-Politiker Kuhle. Der Bundestag prüft nun strafrechtliche Konsequenzen gegen die AfD-Parlamentarier.
Berlin. Der Bundestag will bei der Ahndung der Vorfälle während der Beratungen über das Infektionsschutzgesetz das rechtliche Instrumentarium voll ausschöpfen und prüft auch strafrechtliche Konsequenzen gegen die beteiligten AfD-Abgeordneten. Das könnte für diese nach einer Aufhebung ihrer Immunität Ermittlungsverfahren zur Folge haben. Darauf verständigte sich am Donnerstag der Ältestenrat, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr. Der rechtliche Ansatzpunkt wäre Paragraf 106 Strafgesetzbuch (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans). Abgeordnete, auf deren Einladung die Störer in den Bundestag gekommen waren, könnten sich der Beihilfe schuldig gemacht haben.

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