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EuGH: Schönende Abgas-Software ist illegal

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Im Labor hui, auf der Straße pfui: Geschönte Abgastestwerte waren der Auslöser des Diesel-Skandals vor fünf Jahren. Jetzt fällt der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil, das für die ganze Branche von großer Bedeutung sein dürfte.
Im Labor hui, auf der Straße pfui: Geschönte Abgastestwerte waren der Auslöser des Diesel-Skandals vor fünf Jahren. Jetzt fällt der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil, das für die ganze Branche von großer Bedeutung sein dürfte. Fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Die Grünen im Bundestag forderten Verkehrsminister Andreas Scheuer daraufhin auf, Autobesitzern nun die Möglichkeit zu geben, illegale Abschalteinrichtungen entfernen zu lassen. Aus Sicht von Scheuers Ministerium ändert sich hingegen rechtlich in Deutschland nichts. (Rechtssache C-693/18) Der EuGH entschied, ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen. Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Volkswagen hat bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht.

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