Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde eine 31-jährige IS-Anhängerin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Das OLG sprach die Frau am Donnerstag zudem wegen Kriegsverbrechens gegen das Eigentum und der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltshaft beschuldigte die aus der deutschen Stadt Essen stammende Fadia S., im Jahr 2015 mit ihren vier minderjährigen Kindern im Alter von damals acht Monaten bis sechs Jahren nach Syrien gereist zu sein, um sich dort der Jihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.