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Radunfall auf desolater Straße: OGH zur Haftung der Gemeinde

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23.7.2021 – Kurz vor der späteren Unfallstelle endet ein Radweg, ab dort müssen Radfahrer die Straße benutzen, die sich aufgrund vermehrten Lkw-Verkehrs …
23.7.2021 – Kurz vor der späteren Unfallstelle endet ein Radweg, ab dort müssen Radfahrer die Straße benutzen, die sich aufgrund vermehrten Lkw-Verkehrs in einem desolaten Zustand befand. Die Gemeinde kannte das Problem, eine Sanierung der Straße erfolgte nicht. Stattdessen wurden am Radweg Gefahrenzeichen aufgestellt, die aber von einem Radfahrer, der verbotenerweise die Straße benutzte, nicht gesehen werden konnten. Die Gemeinde durfte auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung vertrauen, ihr sei keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so der OGH, der das Alleinverschulden am Unfall beim Radfahrer sah. Auf einer viel befahrenen Gemeindestraße in Kärnten, in der Fahrradtourismus eine große Rolle spielt, kam im Juli 2018 ein Radfahrer zu Sturz, weil er eine Vertiefung mit einem Niveauunterschied von rund acht Zentimetern nicht bemerkt hatte. Durch die Vertiefung wurde ein Stoßimpuls auf das Vorderrad eingeleitet, der Lenker des Rades verdrehte sich. Daraufhin stürzte der Radfahrer über die Lenkstange, schlug mit der rechten Schulter am Asphalt auf und verletzte sich. Der Unfallbereich befindet sich auf einem „Verbindungsweg“; rund 34 Meter vor der Unfallstelle (in Fahrtrichtung des Radfahrers) beschreibt die Fahrbahn eine Kurve. Bis dorthin existiert neben der Straße auch ein Geh- und Radweg. Im Bereich der Unfallstelle und im anschließenden Kurvenbereich gab es zum Unfallzeitpunkt massive Asphaltveränderungen, Vertiefungen, Risse, Schlaglöcher sowie, sowohl in Fahrtrichtung als auch quer dazu, vertiefte Fahrrinnen. Gefahrenzeichen nur am Radweg Rund 196 Meter vor der Unfallstelle war auf dem Geh- und Radweg ein Gefahrenzeichen „Querrinne/Aufwölbung“ aufgestellt. Dieses konnte allerdings von Verkehrsteilnehmern, die den Radweg nicht befuhren, nicht wahrgenommen werden. Der Radfahrer fuhr am späten Nachmittag in Begleitung von zwei Bekannten mit seinem E-Bike vor der letzten Kurve nicht auf dem Radweg, der bei dieser Kurve endet, sondern auf der Fahrbahn, weshalb er das Gefahrenzeichen nicht sehen konnte. Auf der geradlinig verlaufenden Straße hinter der Kurve fuhr er mit rund 15 km/h, einer seiner Begleiter fuhr rechts versetzt rund zehn Meter vor ihm; er hatte damit zumindest über eine Wegstrecke von zehn Metern direkte Sicht auf die Unfallstelle. Straßenschäden durch Lkw-Verkehr Nach Föhnstürmen im Dezember 2017 mussten im Gemeindegebiet rund eine Million Festmeter Holz mit Lkw abtransportiert werden. Diese Lkw-Fuhren beanspruchten die Gemeindestraßen stark; sie erfolgten zeitweise auch auf dem Straßenabschnitt, auf dem der Unfall passierte. Ein Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde meldete dem Bauhofleiter bereits 2017, dass die Stelle nicht wie üblich ausgebessert werden könne.

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