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Umweltbundesamt: Klimaschutz muss ins Grundgesetz – „Wirksame Vorsorge geht nur gemeinsam“

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Verankerung des Umgangs mit dem Klimawandel im Grundgesetz gefordert.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Verankerung des Umgangs mit dem Klimawandel im Grundgesetz gefordert. « Wirksame Vorsorge geht nur gemeinsam, mit Bund, Ländern und Kommunen », sagte der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND; Freitagsausgaben). « Deswegen sollte Klimawandelanpassung eine Gemeinschaftsaufgabe werden – und das muss ins Grundgesetz.

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