Weil er in seinem Lokal mit verbotenen Klebefallen auf Mäusejagd gegangen sein soll, muss sich heute ein 42 Jahre alter Gastwirt vor dem Amtsgericht Frankfurt
Weil er in seinem Lokal mit verbotenen Klebefallen auf Mäusejagd gegangen sein soll, muss sich heute ein 42 Jahre alter Gastwirt vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten.