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OLG Graz gibt Beschwerden statt

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Die Razzia im Zuge der Operation « Luxor » samt Dutzender Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig.
Das Oberlandesgericht Graz hat mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt, bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz Elisabeth Dieber am Dienstag einen Bericht der « Presse ». Sie sprach von neun Beschwerdeführern, denen allen recht gegeben worden sei. « Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen », sagte sie zur APA. Sie erklärte, dass nach Ansicht des OLG die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen sei. Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall « Luxor », die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber. Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist die Entscheidung des OLG laut Sprecher Hansjörg Bacher noch nicht offiziell eingelangt, weshalb man den Inhalt noch nicht im Detail überprüft habe. Es handle sich aber um « verschiedene Rechtsauffassungen, die zu akzeptieren sind ».

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