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Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Darum geht es

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Die Berlinerinnen und Berliner stimmen am Wahlsonntag in einem Volksentscheid ab. Dabei geht es um die Frage, ob große Immobilienkonzerne vergesellschaftet werden sollen. Stimmt die Mehrheit dafür, ist eine Umsetzung dennoch fraglich. Fragen und Antworten.
Berlin. Am Wahlsonntag stimmen die Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid über die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne ab. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Volksbegehren, das von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ angestoßen wurde. Die Initiative will private Immobilienkonzerne, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen, vergesellschaften lassen. Sie bezieht sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach „Grund und Boden (…) zum Zwecke der Vergesellschaftung (…) in Gemeineigentum“ überführt werden kann. Laut der Initiative würden die Entschädigungszahlungen bis zu elf Milliarden Euro kosten. Der Berliner Senat geht dagegen von bis zu 39 Milliarden Euro aus. Finanziert werden soll das, so schlagen die Initiatoren vor, durch Kredite oder Schuldverschreibungen, die durch die Mieteinnahmen getilgt würden. Die Linkspartei unterstützt den Volksentscheid und will Vergesellschaftungen durchsetzen. Ihr Spitzenkandidat und amtierender Kultursenator Klaus Lederer sagte kürzlich in der RBB-„Wahlarena“, indem man Wohnungen dem Markt entziehe, werde man dafür sorgen, dass die Angebotsmieten nicht weiter durch die Decke knallen. CDU, FDP und AfD lehnen das Vorhaben ab. Die Grünen hingegen wollen die Abstimmung und den dadurch entstehenden Druck nutzen, um einen „Mietenschutzschirm“ einzuführen. Spitzenkandidatin Bettina Jarasch will selber mit „Ja“ stimmen, sieht die Vergesellschaftung aber nur als letztes Mittel. In diesem Sinn hat sich auch Annalena Baerbock geäußert. Sozialverbände sehen großen Handlungsbedarf auf dem Mietmarkt. „Wohnen wird immer mehr zu einer der großen sozialen Fragen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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