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3G am Arbeitsplatz: Die Verordnung ist da

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Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend jene Verordnung vorgelegt, mit der 3G am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird. Für den Wintertourismus interessant ist, dass man Après-Ski …
Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend jene Verordnung vorgelegt, mit der 3G am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird. Für den Wintertourismus interessant ist, dass man Après-Ski nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In sonstigen Freizeit-Einrichtungen sind auch Vor-Ort-Tests möglich. In Seilbahnen ist neben 3G weiter eine FFP2-Maske anzulegen. Zentral in der Verordnung ist jedoch die Vorgabe, ab November 3G am Arbeitsplatz anzuwenden. Bis Mitte des Monats gibt es noch eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Doch dann heißt es praktisch für jeden, getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen zu sein. Formulierung im Wortlaut Denn die Formulierung in der Verordnung lautet: „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen.

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