Düsseldorf Enorme Müllberge aus den Flutgebieten sind abtransportiert worden. Aber viele Probleme sind geblieben: Wie werden die zerstörten Wohnungen an den kälter werdenden Tagen geheizt? …
Düsseldorf Enorme Müllberge aus den Flutgebieten sind abtransportiert worden. Aber viele Probleme sind geblieben: Wie werden die zerstörten Wohnungen an den kälter werdenden Tagen geheizt? Wann sind Schulen, Straßen, Bahnstrecken wieder nutzbar? Eine Zwischenbilanz für NRW. Zerstörte Häuser und Straßen, kaputte Heizungen vor dem Wintereinbruch, Antragsbürokratie bei den Fluthilfen – viele Hochwasser-Geschädigte stehen noch vor elementaren Problemen. Drei Monate nach der Jahrhundertflut im Westen zogen Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) und die Spitzen von Bad Münstereifel, Eschweiler und Rheinbach am Mittwoch eine erste Zwischenbilanz zum Wiederaufbau. Das Fazit der Stadtoberhäupter: Wiederaufbau ist eine Langzeitaufgabe, die auch über einen langen Zeitraum Hilfe von Bund und Land erfordert. Dies betreffe neben personeller Unterstützung zum Ausfüllen und zur Bewilligung der Förderanträge vor allem auch die Finanzierung des Hochwasserschutzes sowie abgespeckte Bau- und Genehmigungsverfahren, betonten sie. Rund 180 Städte und Gemeinden in NRW waren und sind von den Folgen der Jahrhundert-Flut betroffen. Jetzt soll es mit dem Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur vorangehen und Geld fließen beispielsweise für historische Innenstädte, Verwaltungsgebäude, Straßen, Brücken und Pflegeeinrichtungen und die Instandsetzung zerstörter Kläranlagen ebenso wie gefluteter Schlösser. Das Online-Förderverfahren für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur ist ab sofort freigeschaltet. Neben kommunalen können auch nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Kultur-, Sport- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen bis zum 30. Juni 2023 Anträge über das Online-Förderportal der Landesregierung stellen. Förderungen können in der Regel bis zu 80 Prozent der Schadenssumme betragen, in bestimmten Fällen auch bis zu 100 Prozent. Einzelheiten sind in der Förderrichtlinie für den Wiederaufbau geregelt. Das Online-Portal ist erreichbar unter der Webadresse https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login – https://www.