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Warum ein Ende der epidemischen Lage nicht das Aus für alle Corona-Auflagen bedeutet

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Sie gilt seit März vergangenen Jahres und sollte zuletzt insbesondere Rechtssicherheit für die Maßnahmen der Länder in der Corona-Pandemie schaffen: die epidemische Lage von …
Sie gilt seit März vergangenen Jahres und sollte zuletzt insbesondere Rechtssicherheit für die Maßnahmen der Länder in der Corona-Pandemie schaffen: die epidemische Lage von nationaler Tragweite. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will diese jetzt Ende November auslaufen lassen – was aber keineswegs das Ende aller Auflagen bedeuten dürfte. Sie liegt nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes dann vor, « wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht ». Dies ist demnach etwa bei der « dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit » in mehreren Bundesländern der Fall. Das entscheidet immer der Bundestag. Er stellt per Beschluss das Fortbestehen einer epidemischen Lage für drei Monate fest, kann dies aber vor Ablauf dieser Frist auch revidieren.

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