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Deutschland: Gesetzgeber muss Menschen mit Behinderung bei Triage schützen

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Neun Kläger hatten Sorge wegen intensivmedizinischer Empfehlungen. Laut Gericht müsse « allein nach aktueller Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden » werden
Neun Kläger hatten Sorge wegen intensivmedizinischer Empfehlungen. Laut Gericht müsse « allein nach aktueller Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden » werden Der deutsche Bundestag muss « unverzüglich » Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen.

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