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Pflege-Impfpflicht in DE wird Mitte März umgesetzt

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Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in Deutschland kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Entscheidung vom Donnerstag wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus. Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Die Richterinnen und Richter nahmen im Eilverfahren (Az.1 BvR 2649/21) nur eine Folgenabwägung vor. Sie prüften, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Klagen berechtigt wären – oder wenn sie die Impfpflicht vorübergehend aussetzen und sich diese später als verfassungsgemäß herausstellt.

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