Home United States USA — mix Bundesheer-Reform um skurrilen Aspekt reicher

Bundesheer-Reform um skurrilen Aspekt reicher

136
0
SHARE

Die Direktionen, die anstelle der Sektionen neu geschaffen wurden, heißen jetzt doch Sektionen – aus rechtlichen Gründen.
Die monatelang heftig umstrittene Bundesheer-Reform hat jetzt auch einen skurrilen Aspekt: Die Direktionen, die anstelle der Sektionen neu geschaffen wurden, heißen jetzt doch Sektionen. Auch der Generalstab heißt weiter Generalstab. Der Grund dafür ist rechtlicher Natur. Das Bundesministeriengesetz schreibt nämlich Sektionen vor. Im Paragraf 7 heißt es wörtlich: « Die Bundesministerien gliedern sich in Sektionen, diese wieder in Abteilungen. » Die Reform sah vor, dass aus bisher fünf Sektionen in der Zentralstelle drei Generaldirektionen werden: die Generaldirektion für Verteidigungspolitik, die Generaldirektion Präsidium und die Generaldirektion für Landesverteidigung. Letzterer sind acht weitere Direktionen unterstellt, darunter Luftstreitkräfte, Landstreitkräfte, Ausbildung und dergleichen. Die Reform war von Beginn an kritisiert worden. Das Bundesheer brauche Kommandanten und keine Direktoren, lautete die Kritik. In der Öffentlichkeit tat sich vor allem der frühere Verteidigungsminister und Adjutant von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Thomas Starlinger, mit Kritik hervor. Starlinger bemängelte, dass bei der neuen Struktur die strategischen, operativen und taktischen Ebenen verschmolzen werden. Für eine solche militärische Struktur gebe es international keine Vorbilder. Durch die vielen verschiedenen Direktorate, die den drei Generaldirektionen unterstehen, « verkomplizieren » sich außerdem die Arbeitsbeziehungen, argumentierte Starlinger. Aufgrund seiner Kritik wurde er in die Umsetzung der Reform eingebunden und akzeptierte die neuen Strukturen. Anpassung an internationale Standards Das Ministerkabinett begründete die Umstellung auf Direktionen als Anpassung an internationale Standards. Wie nun aber der APA zugetragen wurde, ist eine solche Umbenennung durch das Bundesministeriengesetz nicht gedeckt.

Continue reading...