Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist am Montag in St. Pölten im Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine frühere Landesbedienstete als Zeugin befragt worden. Die Schöffenverhandlung dreht sich um die Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen 2018. Die von ihr veranlasste Schließung begründete Mikl-Leitner mit dem Bericht der Kinder- und Jugendanwältin.
Bilder des mit Stacheldraht begrenzten Quartiers an der Grenze zu Tschechien hatten laut der Landeshauptfrau, die das erste Mal vor Gericht aussagte, die « Assoziation mit einem Gefängnis » entstehen lassen. Ein Stacheldraht habe « dort nichts verloren », hatte die ÖVP-Politikerin 2018 festgehalten. Rund um die Schließung der Einrichtung am 30. November 2018, vier Tage nach Eröffnung, erklärte Mikl-Leitner: « Mein Büro hat mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es hier eine ganz klare Meinung der unabhängigen Kinder- und Jugendanwältin gibt, wonach diese Zustände nicht den Anforderungen entsprechen, um Kinder und Jugendliche unterzubringen ». Deshalb habe sie gebeten, sofort die Verlegung in eine adäquate Einrichtung zu veranlassen. Weil sich Waldhäusl dafür nicht zuständig fühlte, sei der Verfassungsdienst gebeten worden, diese Sache juristisch zu prüfen. Über Planungen für das Asylquartier Drasenhofen hatte Mikl-Leitner « keinerlei Informationen », weil dies in den Verantwortungsbereich des Landesrats falle. Zu Waldhäusl meinte sie auf Frage der Richterin: « Ich denke schon, dass er gewusst hat, wofür er zuständig ist.