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Urteil: Bundesverfassungsgericht rügt Merkel wegen AfD-Aussagen

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Bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen Anfang 2020 verhalf die AfD dem FDPler Thomas Kemmerich ins Amt. Angela Merkel nannte den Vorgang « unverzeihlich » – und handelte sich damit eine Klage ein. Nun wurde ein Urteil gefällt.
Bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen Anfang 2020 verhalf die AfD dem FDP-Mann Thomas Kemmerich ins Amt. Angela Merkel nannte den Vorgang « unverzeihlich » – und handelte sich damit eine Klage ein. Nun wurde ein Urteil gefällt. Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil. Merkel habe sich in amtlicher Funktion « in einseitig Partei ergreifender Weise » negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Eigentlich hatte sich Bodo Ramelow (Linke) am 5. Februar 2020 im Landtag in Erfurt erneut zum Regierungschef wählen lassen wollen. In den ersten beiden Wahlgängen bekam er nicht genug Stimmen. Im dritten Wahlgang schlug ihn dann völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich um eine Stimme – mitgewählt von CDU und AfD.

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